Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse, welche die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist im gesamten Bezirk Wolfsberg jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) verboten.